AS Agrartechnik Niederrhein GmbH · Daßhorst 8 · 46499 Hamminkeln 02852 / 96270 · info@as-agrartechnik.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der AS Agrartechnik Niederrhein GmbH für Verkauf, Lieferung, Reparatur und Serviceleistungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der AS Agrartechnik Niederrhein GmbH (nachfolgend „AS Agrartechnik“) über den Verkauf von Neu- und Gebrauchtmaschinen, Ersatzteilen und Zubehör sowie über Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen.

(2) Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Zwischenverkauf bei Maschinen und Ersatzteilen bleibt vorbehalten.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Übergabe der Ware bzw. Ausführung der Leistung oder durch Rechnungsstellung zustande.

(3) Angaben in Prospekten, Preislisten und Hersteller­unterlagen (z. B. zu Leistung, Verbrauch, Maßen, Gewichten, Baujahr und Betriebsstunden) sind Beschreibungen und keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich als solche bezeichnet.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Reparatur- und Serviceleistungen ist der Rechnungsbetrag bei Abholung bzw. Übergabe fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

(1) Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Ereignisse höherer Gewalt sowie Liefer- und Leistungsstörungen bei unseren Vorlieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern die Frist angemessen.

(2) Wird die Ware versendet, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung gegenüber Unternehmern mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer über. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.

(2) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und uns Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) unverzüglich mitzuteilen.

§ 6 Reparatur- und Serviceleistungen

(1) Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeigt sich während der Reparatur ein Mehraufwand, informieren wir den Kunden, sofern eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist.

(2) Für die Feststellung und Begutachtung von Mängeln (Fehlersuche/Diagnose) können angemessene Kosten auch dann berechnet werden, wenn es nicht zu einer Beauftragung der Reparatur kommt.

(3) Ausgetauschte Alt- und Ersatzteile werden entsorgt, sofern der Kunde nicht bei Auftragserteilung deren Herausgabe verlangt.

§ 7 Unternehmerpfandrecht

Wegen unserer Forderungen aus dem Reparatur- oder Serviceauftrag steht uns ein Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.

§ 8 Gewährleistung / Mängelansprüche

(1) Bei neuen Maschinen, Geräten und Ersatzteilen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Für Herstellergarantien gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Herstellers.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(3) Gegenüber Unternehmern verjähren Mängelansprüche bei neuen Sachen in zwölf Monaten ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z. B. bei Arglist) längere Fristen vorschreiben.

(4) Gebrauchtmaschinen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, soweit der Kunde Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf gebrauchter Sachen auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt werden; die gesetzlichen Grenzen bleiben unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Für Schäden haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder übernommenen Garantien.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis: Diese AGB sind ein unternehmensfreundlicher Entwurf und sollten vor dem produktiven Einsatz von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt auf Ihre konkreten Abläufe geprüft werden. Stand: 2026.